Seitenbereiche
Datev Datev

Aufwendungen für Heilberufsausweis

Heilberufsausweis

Bei dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) handelt es sich um eine Chipkarte, mit der sich Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen ausweisen können. Mit diesem Ausweis können auch elektronische Dokumente, beispielsweise Ärztebriefe, rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Hinweise zur Beantragung hält die Bundesärztekammer auf ihrer Homepage bereit (www.bundes-aerztekammer.de).

Steuerliche Behandlung

Trägt der Arbeitgeber die Kosten zur Erlangung des Ausweises, liegt in der Übernahme der Kosten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sehen die Übernahme solcher Aufwendungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (vgl. Finanzministerium Thüringen vom 1.3.2021, S 2332 - A - 21.14).

Telematikzuschlag § 291a SGB V

Ebenfalls keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn stellt die Pauschalvergütung dar, welche in Heilberufen tätige Arbeitnehmer nach § 291a Abs. 7a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGV V) von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Stand: 25. Februar 2022

Bild: ©LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.